Narkose?

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Seit langer Zeit wird vom Tierschutz im deutsch denkenden Raum das Schächten angeprangert. "Die Tiere werden ohne Narkose geschlachtet!"
Muslime und Juden schächten und so mancher Tierschützer und "Tierrechtler" ließ sich schon dazu hinreißen, gegen diese Volksgruppen zu wettern.
Würden sie sich gesetzeskonform mit Elektrozangen und Bolzenschussgeräten bewaffnen, wäre alles tutti, bzw. weniger schlimm, ja?

Bullshit!
Es gibt keine Betäubung durch Elektrozangen und Bolzenschussgeräte!

Wie ich schon mal betonte, haben >>Elektrozangen eine Leistung von lediglich 360 Volt, während "Taser", die gegen Menschen eingesetzt werden, 50.000 Volt aufbringen.
Wer einen solchen "Bodyshocker" schon mal abbekommen hat, kann davon berichten, dass er zwar gelähmt war, ansonsten jedoch bei vollem Bewusstsein blieb.
Machen wir uns insofern doch einfach mal klar, dass JEDES elektrisch "betäubte" Schwein sein Ausbluten bis zum Herzstillstand voll und ganz miterlebt.
Bevor ich mich jetzt mit Elektrotechnikern rum streite, dass auch Ampere eine Rolle spielen, mache ich auf William Francis aufmerksam, der den elektrischen Stuhl überlebte und nicht für einen Moment sein Bewusstsein verlor.
Wenn mensch diese Art der "Narkose" als "human" im Tierschutzgesetz verankert, sollte sie folglich auch für menschliche Tiere im OP anwendbar sein.<<

In der Psychiatrie wurden einst weltweit Menschen mit Elektrozangen an den Schläfen sediert, der Körper versteift sich und der "Verrückte" hält die Klappe.
"Narkose" oder "Betäubung", das sind Begriffe der human- und veterinärmedizinischen Anästhesie.
Bei Vollnarkose senkt sich der Blutdruck, was natürlich unvorteilhaft ist, wenn das Tier schnell ausbluten soll...
Bei örtlicher Betäubung spürt Mensch/Tier partiell keinen Schmerz.
Wenn Mensch/Tier aber mit Elektrizität gelähmt wird oder eine vor den Latz kriegt, ohne komplett ohnmächtig zu werden, wird alles, was schmerzt oder Angst bereitet, weiterhin voll wahrgenommen. Die Wahrnehmung ist dann zwar verzerrt, doch sie ist gegeben.
Unzählige Menschen, die Opfer von Unfällen oder Gewalt wurden, können das bestätigen.
Warum also interpretieren wir etwas in nichtmenschliche Tiere hinein, was auf uns sicher nicht zutrifft, wenn sie doch dieselben Grundlagen für Leidensfähigkeit besitzen, wie wir?

Auch die mit Bolzenschussgeräten "betäubten" Rinder und Rinderkinder haben volle Herzleistung, während sie ausbluten!
Von "Narkose" keine Spur...
Mensch hat ihnen was vor die Stirn geballert, damit sie umkippen...
Ich hab in meinem Leben ne Menge erlebt, ausgeteilt und eingesteckt und ich hab manches Mal am Boden gelegen... K.O., Augen offen, alles dreht sich, nichts geht mehr...
Welcher Idiot würde nun annehmen, dass ich dann nicht mitkriege, wenn er mir mit einem Messer an die Gurgel geht?
Schauen wir uns Bilder oder Videos aus dem Schlachthof an (ich weiß, das macht keinen Spaß), so haben die Tiere während des Ausblutens alle eins gemeinsam: Ihre Augen sind offen!
Wie viel "Narkose" gestehen wir einem Individuum zu, das mit offenen Augen und voller Herzleistung ausblutet?
Je nach Konstitution kommen menschliche und nichtmenschliche Tiere nach einem K.O. wieder relativ schnell zu sich.
Spätestens dann, wenn sie an der Kette hängen...

Jetzt debattiert mensch darüber, bei wie vielen Tieren die "Narkose" oder "Betäubung" nicht wirkt, weil die Elektrozange oder das Bolzenschussgerät schief angesetzt wurde... äääh...
Der Bolzen muss übelst weh tun und die Elektrozange... Total sick...
Da wär ich doch froh, wenn der Penner abrutscht!
Eine Messerattacke habe ich hinter mir, hab mich unzählige Male geschnitten (in der Küche oder beim Basteln, bin kein Emo).
Das tut eigentlich gar nicht weh, wenn die Klinge scharf ist.
Nur Ausbluten, Sterben is irgendwie blöd...
Ist das nun elektrisch gelähmt oder mit Brummschädel weniger blöd?

Mein Fazit: Schächten ist schlimm, aber weniger brutal als das, was in unserem Tierschutzgesetzt zur "Betäubung" vorgeschrieben ist.
Ich halte Elektrozangen und Bolzenschussgeräte für abartige Folterinstrumente, die perverse "Kirsche" auf dem "Sahnehäubchen" eines verkackten Lebens.
Und mit diesen Folterinstrumenten beruhigen die Leichenfresser ihr Gewissen.

Denk drüber nach und wenn Du es verstanden hast, erzähl es bitte weiter!
Vielleicht erreicht es auch jene, die das Thema "Schächten" nur zu gern benutzen, um gegen Ausländer zu hetzen und ihren eigenen Speziesismus in ein besseres Licht zu rücken...

Eine Gesellschaft, die irrationale Vermutungen auf andere Spezies projiziert, sich Generation für Generation dahingehend selbst konditioniert und sie nie hinterfragt...
Eine solche Gesellschaft ist in der Tat betäubt...

LG, Schlunz



VN02-1 / 16. August 2001

Neue Horrormeldung aus der EU:
Seit anfangs 2001 sind in der EU entsetzliche Schlachthof-Gräuel im Gange:
Die Rinder brüllen noch, während sie am Förderband zerlegt werden

schlachten-eu.jpg (57316 Byte)
Karikatur erschienen in den Gratiszeitungen der Druckerei Zehnder AG - die einzige Zeitung in der Schweiz ausser den VgT-Nachrichten, welche über diese EU-Gräuel berichtete. Es wird langsam Zeit, dass interessierte, verantwortungsbewusste Menschen ihren Kleber "Stopp. Keine Werbung" von ihrem Briefkasten entfernen!

Auf politischen Druck hin hat der ORF Videoaufnahmen, welche diese Gräuel in österreichischen Schlachthöfen zeigen, unterdrückt. In der Schweiz geht es ähnlich: Der "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens interessierte sich nicht dafür, obwohl solches Fleisch auch in die Schweiz importiert wird. Nur das deutsche Fernsehen ARD zeigte anfangs August 2001 in der Sendung "Panorama" diese und andere Aufnhamen, welche belegen, dass diese Gräuel nicht nur in Österreich, sondern EU-weit an der Tagesordnung sind.

Ich wusste aus der schriftlichen Dokumentation, was mich beim Ansehen dieseser Videoaufnahmen erwarten würde. Trotzdem erlitt ich einen Schwächeanfall. Das Schlimmste, was ich in meiner 12-jährigen Tierschutztätigkeit je gesehen habe.    Erwin Kessler

Aufgrund einer anfangs 2001 in Kraft gesetzten EU-Vorschrift, darf das Gehirn der Schlachttiere nicht mehr zerstört werden - eine BSE-Vorsichtsmassnahme. Dies hat zur Folge, dass viele Rinder vor dem Schlachten nicht mehr richtig betäubt werden und den Schlachtvorgang, das Zerlegtwerden, bewusst erleben. Der zuständige österreichische Minister erklärte dazu, das sei zwar nicht tiergerecht, aber zum Schutz der Konsumenten notwendig. Auch die zuständige EU-Kommission hält "Konsumentenschutz" für wichtiger als Tierschutz. Was verschwiegen wird: Mit qualifiziertem Schlachthauspersonal und modernen Schlachthauseinrichtungen zur Sicherstellung des präzisen Ansetzens des Bolzenschussapparates wäre eine richtige Betäubung trotz dieser EU-Vorschrift möglich, aber darum kümmert sich im bestialischen Staatenbund EU niemand. Die Schreibtischtäter im Stil von Nazi-Deutschland haben in diesem undemokratischen Monstergebilde das Sagen.

In einer

Das von www.tierschutz.cc veröffentlichte Video kann als Kurzversion heruntergeladen werden: Download Videos

 "Tierschutz im Unterricht" schreibt dazu (www.tierschutz.cc):

Entsetzliche Dokumentationen aus heimischen Schlachthäusern:
Die Stiere brüllen noch, während sie am Förderband aufgeschnitten werden

Bei der 7. Freiland-Tagung am 28. September an der Wiener Universität für Bodenkultur erregte das Referat von "Ja! Natürlich"-Geschäftsführer Werner Lampert besondere Aufmerksamkeit. Er erzählte von seinen Erfahrungen, welch grausame Zustände in den Schlachthäusern vorkommen. Er habe beobachten müssen, dass Tieren unbetäubt "die Beine abgeschnitten bekämen oder ins Brühwasser getaucht" würden.
Von einem Tierschutzvertreter wurde in der anschließenden Diskussion berichtet, dass er schon mehrmals versucht habe, den Schlachtvorgang zur Erzeugung von Bio-Fleisch für "Tierschutz im Unterricht" und zur Information der Bevölkerung zu dokumentieren. Die angesprochenen Landwirte zB von "Beef Natur" hatten dies aber sehr freundlich abgelehnt. Wenn der Metzger auf den Bio-Hof kommt, so ihre Begründung, würden die Tiere ihn als todbringende Gefahr erkennen und sich entsprechend verhalten. Bei Mutterkuhhaltung versuchten die Mütter ihre Kälberkinder zu schützen, indem sie sie abschirmten. Deshalb käme es bei der Schlachtung immer wieder zu entsetzlichen Szenen.
"JA-Natürlich!"-Abteilungsleiter Lampert hatte in seinem Vortrag selbst davon gesprochen: "Das Unangenehmste bei der Fleischerzeugung: Das Töten - findet leider auch bei der Bioproduktion statt." Er ließ sich auf keine Diskussion über "tierschutzgerechtes" Schlachten ein. Aber da er die Ansicht vertrat, dass die Konsumenten ein Recht darauf hätten zu erfahren, wie die Produkte hergestellt werden, gab er vor vollem Auditorium die Zusage, dass er es dem Tierschutzvertreter ermöglichen werde, im Schlachthof zu filmen.

Ein oö. Landwirt berichtete in einem Interview für "Tierschutz im Unterricht", dass er einmal und nie wieder seine Tiere ins Schlachthaus begleitet habe. Ein Stier, nachdem er mit dem Bolzenschussapparat angeschossen und an einem Hinterbein hochgezogen war, hätte noch herzzerreißend gebrüllt, während er bereits aufgeschnitten wurde. Deshalb werde der Bauer nie wieder ins Schlachthaus gehen. Auch bei der Schlachtung von Schweinen, vor allem bei Akkordarbeit, kommt es zu fürchterlichen individuellen Todeskämpfen, weil die Tiere nicht ausreichend betäubt werden.
Wie es der "Zufall" so will, stattete während dieses Gespräches der Viehhändler dem Landwirt einen Besuch ab, weil in den nächsten Tagen wieder einige Stiere abgeholt werden sollten. Es kamen die Tierquälereien bei internationalen Tiertransporten zur Sprache. Der Viehhändler empörte sich darüber. Bei ihm käme so etwas nicht vor, seine Tiere würden ordentlich behandelt. Der Tierschützer fragte an, ob es möglich wäre, einen solchen "ordentlichen heimischen Tiertransport" zu dokumentieren. Der Viehhändler beharrte darauf, dass er nichts zu verbergen hätte. Er sagte sogar zu, in dem Schlachthaus, welches er beliefere, nachzufragen, ob auch die Schlachtung gefilmt werden könne.

So kam es dazu, dass ein 2-Mann-Team vom Tierschutz die Möglichkeit bekam zu dokumentieren, wie Tiere aus den Ställen geholt und ins Schlachthaus transportiert werden. Unser Kameramann F...  hatte sich hinten am LKW einsperren lassen um Aufnahmen während der Fahrt von den Tieren zu machen. Der Film zeigt, wie den Tieren beim Auf- und Entladen mit Stöcken direkt ins Gesicht geschlagen wird. Das ist alles "ganz normal": Sie werden mit Mistgabeln traktiert, mit elektrischen Viehtreibern geschockt oder durch Umdrehen des Schwanzes zum Gehen gezwungen. Denn welches Nutztier begibt sich schon freiwillig ins Schlachthaus? Der Gestank, zuerst nach Kadaver, weiter drinnen nach Blut, lässt die Tiere ihr Schicksal erahnen und versetzt sie in Todesangst. Der Lärm, vor allem der Säge, mit der die Körper durchschnitten werden, ist ohrenbetäubend. Jenes Tier, das jeweils im engen Gang unmittelbar vor der Tötungsbox steht, kann das blutige Gemetzel schon sehen, das ihm bevorsteht. Ein mächtiger junger Stier voller Lebenskraft schreckt vor diesem Anblick zurück, will rückwärts flüchten, aber der Gang ist von den anderen Stieren blockiert: Es gibt kein Zurück!
Die Tötungsbox ist so gebaut, dass, nachdem ein Tier durch die hinter ihm sich hydraulisch schließende Tür fixiert wurde, der Kopf vorne dem Schlächter zum Ansetzen des Bolzenschussapparates dargeboten werden muss. Das Gerät wird an der Stirn angesetzt, ein Knall und das Tier sackt augenblicklich weg. Aber der riesige Stier ist noch nicht tot! Er sollte für den eigentlichen Schlachtvorgang betäubt sein.

Die Tiere werden von unten aus der Tötungsbox gekippt und mit einer Eisenkette am Hinterbein hochgezogen. So hängen sie kopfüber am Fließband. Jetzt sollen sie durch ein Aufschneiden am Hals zum Verbluten gebracht werden. Erst durch das Ausbluten sterben die Tiere. Ein sehr freundlicher Schlachthaustierarzt hat uns erklärt, dass niemand sagen kann, wann genau der Tod eintritt. Dazu müsste ein EEG gemacht werden.
Der AMA-Stier hängt an einem Bein am Fließband, der Schlächter schneidet ihm den Hals auf, Blut bricht hervor, der angeblich betäubte riesige Körper zuckt zusammen - das kann eine Reaktion der Nerven sein und muss nicht dahin gedeutet werden, dass das Tier noch etwas spürt.
Da geschieht etwas, das auch die Tierschützer, die in ihrer Arbeit, Tierleid zu dokumentieren, einiges zu ertragen gewohnt sind, erschaudern lässt: Während der Schlächter, geschäftig vor sich hin pfeifend, die Brust aufschlitzt, schließen und öffnen sich die Augen des Tieres langsam, einmal und nocheinmal. Dann beginnt der Stier, während er kopfüber hängend aufgeschnitten wird, um zu Fleisch verarbeitet zu werden, zu brüllen! Es ist auf der Videodokumentation klar und deutlich zu sehen und zu hören. Das Tier am Fließband lebt noch und schreit! Ein schauderhaftes, heiser-gurgelndes Muhen übertönt den Lärm des Schlachtvorganges. Solche Szenen spielen sich immer wieder in den Schlachthäusern ab, bevor die Tiere wirklich tot sind. Der Schlächter, der die Vorderhufe abschneidet, muss in Deckung gehen. Denn nun bäumt sich der mächtige Stier blutüberströmt am Haken noch einige Male auf. Das sterbende Tier windet sich mit ganzer Kraft. Der Todeskampf dauert lange Minuten...

Die Schlachthausbetreiber, Viehhändler und Schlachthoftierärzte, sowie die Landwirte sind sich kaum einer Schuld bewusst! Genausowenig wie die Konsumenten von Fleischwaren, die die eigentliche Ursache für das ungeheure Tierleid in den Schlachthäusern sind, für das unsere Mitmenschen durch diese Dokumentationen sensibilisiert werden sollen.
Fleisch wird aus lebendigen Tieren "hergestellt", auch wenn es fein säuberlich in Plastik verpackt im Supermarkt angeboten wird. Das gilt es bewusst zu machen. Fleischessen verursacht Gewalt gegen Tiere. Es gibt so viele köstliche und gesunde Nahrungsmittel, für deren Erzeugung keine Tiere getötet oder ausgebeutet werden müssen.

Die Videodokumentation wird zu sehen sein, sobald sich eine Fernsehstation bereit findet, das bisher von der Gesellschaft verdrängt gehaltene Thema der Gräueltaten in unseren Schlachthäusern bewusst zu machen. Ein Redakteur vom ORF, dem das Bildmaterial gezeigt wurde, war selbst so erschüttert, dass er meinte: "So schreckliche Szenen kann man nicht zeigen! Es besteht die Gefahr, dass, wer solches aufzeigt, wie Kassandra für die Bewusstmachung den Hass auf sich zieht, den die Allgemeinheit eigentlich gegen die eigenen unhinterfragten Konsumgewohnheiten richten müsste." Der ORF-Redakteur hat recht: In der Verborgenheit unserer Schlachthäuser spielen sich alltäglich Szenen ab, die zu grausam anzusehen sind, als dass sie gezeigt werden könnten! So steht es also um Kultur und Ethik in unserer Schlachthauszivilisation! Aber wie kann den Tieren geholfen werden, wenn die Öffentlichkeit nicht über die unermesslichen Leiden informiert und dadurch das Konsumverhalten verändert wird?

Aus alldem ergeben sich folgende Fragen: Wer ist dafür verantwortlich, dass solche Gräueltaten bisher nicht aufgedeckt wurden? Wer kann die Tiere vor unnötigen Leiden schützen? Wer überwacht, dass die Landesgesetze "über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung" auch tatsächlich eingehalten werden?
Die Schlachthaustierärzte sind offenbar nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass die Tiere in den Schlachtbetrieben nicht zu Tode gequält werden. Deshalb die politische Forderung, die Kontrolle der Tierschutzbestimmungen in den landwirtschaftlichen Betrieben und Schlachthäusern müsse durch den Tierschutz erfolgen, denn einzig die Tierschützer sind über jeden Zweifel erhaben, dass sie aus Profitgründen und Sachzwängen die unhaltbaren Zustände übersehen könnten, die für die Ausbeuter der Tiere "ganz normal" sind.

EU für Gräueltaten in Schlachthäusern verantwortlich

Qualen in Schlachthäusern
Jene Gräueltaten in den Schlachthäusern, die für "Tierschutz im Unterricht" dokumentiert wurden, sind nicht auf einzelne Betriebe beschränkt. Es handelt sich dabei leider um ein EU-weites Phänomen. Wo am Fließband geschlachtet wird, kommt es zu Gewalt gegen Tiere!

von EU-Verordnung verursacht
Zwar schreiben die Tierschutzgesetze der einzelnen Länder vor (zB oö. Tierschutzgesetz): "Wer ein Tier schlachtet, muss vor dem Blutentzug eine vollkommene allgemeine Betäubung vornehmen." Neue Vorschriften der EU untersagen jedoch seit Beginn dieses Jahres die Rückenmarkszerstörung bei der Schlachtung unter Verwendung des Hirnstabes, weil dadurch BSE-Risikomaterial über die Blutbahn in alle Körperteile gelangen könnte. Mit diesem Stab wurde nach dem Anschießen im Gehirn der Tiere herumgestochert, um das Zentralnervensystem zu zerstören und zu vermeiden, dass die Tiere beim Ausbluten und während ihnen bereits die Beine abgeschnitten werden, aus der Betäubung erwachen. Diese "Sterbehilfe" wurde Anfang des Jahres verboten. In der Entscheidung der Kommission 2000/418/EG heißt es:

"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass... nach dem 31. Dezember 2000 das zentrale Nervengewebe bei Rindern... nach dem Betäuben nicht durch Einführung eines Rückenmarkszerstörers durch den Schusskanal in die Schädelhöhle zerstört wird."

Das Verbot wurde ausgesprochen weil laut Begründung des 'Wissenschaftlichen Ausschusses für veterinärmedizinische Maßnahmen'
"die Zerstörung von zentralem Nervengewebe nach dem Töten mit dem Bolzenschussapparat durch Einführung eines Rückenmarkszerstörers durch den Schusskanal in die Schädelhöhle bewirken könnte, dass sich potentiell infiziertes zentrales Nervengewebe während des Schlachtprozesses über den ganzen Tierkörper verteilt."

Diese Maßnahme für den Schutz der Konsumenten vor BSE-Erregern zieht für die Opfer unbeschreibliches Leid nach sich: Tiere wachen beim Schlachten aus der Betäubung auf, während sie an den Hinterbeinen schon zum Ausbluten aufgezogen sind und beginnen, während sie aufgeschnitten werden, in ihrem Todeskampf schauderhaft zu BRÜLLEN!

Ethisches Verhalten auch gegenüber den Nutztieren gefordert Von Raub-Tieren kann nicht erwartet werden, dass sie fähig sind, sich in die Situation ihrer Opfer, die sie fressen, hineinzuversetzen und aufgrund ethischer Bedenken den Fleischverzehr aufzugeben.
Aus psychologische Sicht lässt sich sagen: Die geistige Entwicklung vom Tier zum Menschen hat erst dann eine konsequente Realisierung erreicht, wenn das Individuum fähig wird, sich in die Lage seiner Mitlebewesen hineinzuversetzen und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen. In unserer Schlachthauszivilisation fehlt es an Wissen um die Vorgänge beim Schlachten und an Mitgefühl! Anbetracht der Zustände in der Nutztierhaltung und den Schlachthöfen, müsste jede intelligente und sensible Person es als unerträglich empfinden, auf solche Weise hergestelltes Fleisch zu konsumieren und damit indirekt den Auftrag für weitere Tierquälerei zu erteilen.
Im Moment befindet sich die Menschheitsentwicklung an der Schwelle zum Bewusstsein, dass es unannehmbar ist empfindungsfähige Geschöpfe zur Befriedigung der Fresslust für uns ausbeuten und auf bestialische Weise töten zu lassen. Dies vor allem in Anbetracht der Möglichkeit, sich ohne Blutvergießen köstlich und gesund zu ernähren. Bekanntlich machen Ernährungswissenschaftler und Ärzte vor allem Fleischverzehr und tierische Fette für die meisten tödlichen Zivilisationskrankheiten verantwortlich.
Auch ist sich unsere Gesellschaft noch kaum bewusst, welch unermesslicher wirtschaftlicher Schaden dadurch entsteht, dass hochwertige pflanzliche Nahrungsmittel in den Tierfabriken an mit Antibiotika, Wachstumsförderern und Hormonen vergiftete Tiere verfüttert werden. 10 Mal mehr muss an Proteinen hineinverfüttert werden, als in Form von Fleisch herauskommt.
Die Bewusstseinsentwicklung führt aus ethischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen von einem unreflektierten übermäßigen Fleischkonsum zu vegetarischen Ernährungsformen und schließlich zu einer veganen Lebensweise, für die keine empfindsamen Lebewesen mehr ausgebeutet oder getötet werden müssen.
"We all want to change the world - should we do all right"

*

Auf politischen Druck hin hat der ORF diese Aufnahmen unterdrückt. In der  Schweiz geht es ähnlich: Der Kassensturz interessierte sich nicht für die Videoaufnahmen. Die Medien haben in der Schweiz den Auftrag, die widerspenstige Bevölkerung EU-reif zu machen. Da passen solche staatlich organisierte Greuel in der "Wertegemeinschaft" EU nicht ins Programm.

Zur Zensur durch den ORF erreichte uns folgende Meldung:

Der ORF kann seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag nach objektiver Information der Bevölkerung nicht nachkommen. Er ist den "Netzwerken von Mächtigen" ausgeliefert. Egal, ob er als regierungsabhängiger staatlicher Rundfunk oder als von finanzstarken Interessensvertretungen abhängiger Privatsender konzepiert wird. Um eine völlige Manipuliertheit durch
Politik und Geldgeber so weit als möglich zu verhindern, muss die Freiheit der Journalisten, so zu berichten, wie sie es für richtig halten, gefordert werden.

Gewalt im ORF
Sowohl am Nachmittag als auch am Abend sendet der ORF (meist amerikanische) Filmproduktionen, in denen es von Gewaltszenen nur so strotzt. Vor manchen Streifen wurde sogar gewarnt, man möge sich den Horror nur zu zweit ansehen, weil die Grausamkeiten alleine nur schwer zu ertragen sind.

Gegen Gewalt
Wenn es allerdings um Gewalt geht, die in unserer Wohlstandsgesellschaft tatsächlich in Tierfabriken, bei Tiertransporten und im Schlachthaus empfindsamen Lebewesen zugefügt wird, behauptet der ORF eine realistische
Berichterstattung den Zusehern nicht zumuten zu können. Wie aber kann die Situation der Tiere je verbessert werden, wenn die Medien es ablehnen, so darüber zu berichten, dass es den Zusehern unter die Haut geht?

Interventionen zugunsten der Fleisch-Lobby
Von verschiedener Seite sickerten Informationen durch, dass das Senden des Schlachthausvideos von höchster Stelle im ORF und von ÖVP-Kreisen unterbunden worden war.
Beim Salzburger Tierschutzstammtisch letzte Woche hat Frau
Landtagsabgeordnete Dr. Wagner-Schöppl vor vielen Anwesenden die Namen Molterer und Weis genannt, die dagegen interveniert hätten, dass sie von Redakteurin Ulli Wolf in einem Fernsehbericht zu den Schlachthausskanalen
befragt werde. Im Gegensatz zu Generalintendant Weis wären die Salzburger ORF-Verantwortlichen für eine Berichterstattung über die Gräuel bei der Schlachtung eingetreten.

Informationspflicht des ORF
Wie ist es möglich, dass der ORF über ein so wichtiges Thema wie Nahrungssmittelherstellung seine Zuseher nicht mit allen zur Verfügung gestellten Filmdokumenten zu informieren bereit ist?
Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf zu achten, durch wieviel AMA- und andere (oft auch in Reportagen verdeckte) Fleischwerbung die Medien ihr Geld verdienen.

Teuflisches Erlebnis Fleischproduktion
Es kann ja nicht gut zuerst das Fleischerteuferl in der Werbung vorgaukeln, was für ein Erlebnis es ist, im Fleischerfachgeschäft einzukaufen und in den darauffolgenden Nachrichtensendungen wird dann gezeigt, wie die Tiere
im Schlachthof bei vollem Bewusstsein am Fließband hängend aufgeschnitten und zu Fleisch verarbeitet werden.
Würde der ORF den Tatsachen entsprechend darüber berichtet, wie die Schlachttiere in den Schlachthäusern behandelt werden, verginge den Zusehern schnell der Gusto auf ein Erlebnis im Fleischerfachgeschäft.

Dank Internet kann sich von der Schlachthausdokumentation,
die der ORF seinen Zusehern nicht zeigen will, jeder selbst ein Bild machen http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html
bzw. auf der hompage http://www.tierschutz.cc

Dr. Friedrich Landa
Tierschutz-Dachverbandspräsident
066 43 43 43 66

*

Präsentation im österreichischen Parlament, an einer Pressekonferenz vom Dienstag, 8. Mai 2001 (Quelle: www.vgt.at):

Das Brüllen der Rinder beim Schlachtvorgang

Tierschützer und ein privater Kameramann wollten wissen, was an den Gerüchten von grausamen Zuständen in unseren Schlachthäusern dran sei und sind Beobachtungen, daß Tieren immer wieder unbetäubt "die Beine abgeschnitten bekämen oder ins Brühwasser getaucht" würden, nachgegangen. Sogar ein Landwirt berichtete, daß ein Stier, nachdem er mit dem Bolzenschußapparat geschossen und an einem Hinterbein hochgezogen war, noch herzzerreißend gebrüllt hätte, während er bereits aufgeschnitten wurde. Auch bei der Schlachtung von Schweinen, vor allem bei Akkordarbeit, käme es zu fürchterlichen in-dividuellen Todeskämpfen, weil die Tiere nicht ausreichend betäubt würden.

Die nun vorliegende Video-Dokumentation zeigt, wie den Tieren bereits beim Auf- und Entladen auf bzw. vom Tiertransporter mit Stöcken direkt ins Gesicht geschlagen wird. Sie werden mit Mistgabeln traktiert, mit elektrischen Viehtreibern geschockt oder durch Umdrehen des Schwanzes zum Gehen gezwungen. Der Gestank, zuerst nach Kadaver, weiter drinnen nach Blut, läßt die Tiere ihr Schicksal erahnen und versetzt sie offensichtlich in Todesangst. Jenes Tier, das jeweils im engen Gang unmittelbar vor der Tötungsbox steht, kann das blutige Gemetzel schon sehen, das ihm bevorsteht. Einmal in dieser Tötungsbox gibt es kein Entrinnen mehr. Der Bolzenschußapparat wird an der Stirn angesetzt, ein Knall und das Tier sackt augenblicklich weg. Aber der Stier ist noch nicht tot, er sollte jedoch betäubt sein...

Die Tiere werden nun mit einer Eisenkette am Hinterbein hochgezogen und hängen kopfüber am Fließband. Durch einen Stich in die Halsschlagader sollen sie zum Verbluten gebracht werden. Wann genau der Tod eintritt, weiß niemand. Der Stier, der für das AMA-"Gütesiegel" vorgesehen ist, hängt nun an einem Bein am Fließband, der Schlächter schneidet ihm den Hals auf, Blut bricht hervor, der angeblich betäubte Körper zuckt zusammen. Da geschieht etwas, das jeden Betrachter erschaudern läßt: Während der Schlächter, den Hals aufschlitzt, öffnen sich die Augen des Tieres langsam, einmal und noch einmal. Dann beginnt der Stier, während er kopfüber hängend aufgeschnitten wird, um zu Fleisch verarbeitet zu werden, zu brüllen! Es ist auf der Videodokumentation klar und deutlich zu sehen und zu hören. Das halb aufgeschnittene Tier am Fließband lebt noch und schreit! Ein schauderhaftes, heiser-gurgelndes Muhen übertönt den Lärm des Schlachtvorganges. Der Schlächter, der die Vorderhufe abschneidet, muß in Deckung gehen. Denn nun bäumt sich der mächtige Stier blutüberströmt am Haken noch einige Male auf. Das sterbende Tier windet sich mit ganzer Kraft. Der Todeskampf dauert lange Minuten...

Der oö. Tierschutzlehrer und Mitautor des Videos, Dr. Fritz Landa, meint dazu: "Solche Szenen spielen sich offenbar regelmäßig in den Schlachthäusern ab, bevor die Tiere wirklich tot sind. Insbesondere seit den BSE-Maßnahmen und einer neuen EU-Verordnung, wo nach dem Bolzenschuß das Kleinhirn nicht mehr wie früher mit einem Metallstab zerstört werden darf, werden viele Tiere nicht ausreichend betäubt und offensichtlich noch lebend verarbeitet! Wir müssen publik machen, daß unser täglich Fleisch aus lebendigen Tieren "hergestellt" wird, auch wenn es danach fein säuberlich in Plastik verpackt im Supermarkt angeboten wird. Fleischessen verursacht immer Gewalt gegen Tiere."

*

Anmerkung
von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz

In einer ORF-Sendung vom 13.5.2001 über die Parlamentsdebatte zu obigem Skandal bestritt der österreichische Landwirtschaftsminister diese Tierquälerei nicht, sondern rechtfertigte diese mit dem Schutz der Konsumenten vor BSE.

Und da gibt es immer noch Grüne und Linke, welche die Schweiz möglichst schnell diesem EU-Monster anschliessen wollen, das sich selbst gerne als "Wertegemeinschaft" bezeichnet, während unaufhaltsam ein unglaublicher, von der EU mit Steuergeldern geförderter Holocaust an den Nutztiere abläuft, dessen Ausmass an Brutalität und Unmenschlichkeit sogar noch den Nazi-Holocaust übersteigt, während die hiefür verantwortlichen Politiker und Parteien ständig heuchlerisch von Geschichtsaufarbeitung plappern.

Die Verkaufsgestelle der Grossverteiler sind voll mit Käse aus der EU (Österreich, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Italien). Wer solche Produkte kauft, beteiligt sich als Auftraggeber an diesem EU-Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit. Darum empfiehlt der VgT einmal mehr: Essen Sie (streng) vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe! (Oder höchstens Schweizer Bio-Milchprodukte.)

*

Ergänzung von Dr Friedrich Landa, Geschäftsführer Tierschutz im Unterricht, vom 25. Juni 2001:

Neue Sequenzen im Schlachthausvideo
Die AMA hat den "Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen" in einem Schreiben wegen der
Schlachthaus-Video-Dokumentation mit rechtlichen Schritten bedroht. Als Reaktion darauf wurde das Schlachthaus-Video neu überarbeitet. Einige bisher nicht gezeigte Sequenzen sind neu eingefügt, um wichtige Aspekte klar ersichtlich aufzuzeigen.

Tiere am Fließband bei vollem Bewusstsein
In der neuen Fassung ist zu sehen, dass der Stier nicht nur brüllt, während er sich im Todeskampf minutenlang windet. Als der Schlächter sich und den Schlachtraum mit einem Wasserschlauch vom vielen Blut reinigt, versucht sich das geschundene Tier mit letzter Kraft und herausgestreckter Zunge
zum Wasserstrahl hinüberzubeugen. Die Aufnahmen dokumentieren eindeutig: Diese Tiere sind bei vollem Bewusstsein. Sie nehmen ihre Umwelt noch wahr, während sie am Förderband aufgeschnitten und zu Fleisch verarbeitet werden.

Wegen "Verschießen" nicht betäubt
Schlachtexperten haben ausgesagt, der Schlächter habe den Bolzenschuss zu hoch angesetzt und deshalb nicht richtig getroffen. Die Stiere wurden daher nicht fachgerecht betäubt. Beim Tierschutztreffen in Salzburg hat ein Metzger, nachdem das Video auf Wunsch von Frau LA Dr. Wagner Schöppl gezeigt worden war, die Aussage gemacht, dass in den Schlachthöfen meist keine gelernten Fachkräfte sondern billigere Hilfkräfte eingesetzt werden. In der neuen Video-Fassung ist nun zu sehen, was passiert, wenn sich der Schlächter tatsächlich "verschießt". Ein Tier in der
Betäubungsbox hat, nachdem schon der Bolzenschussapparat angesetzt war, noch eine schnelle Bewegung gemacht. Dadurch ist es vom Bolzen nicht richtig betäubt. Das Tier öffnet und schließt die Augen mehrmals, während es aus der Box gekippt wird. Nach Angaben von einem Schlachttierarzt kommt es bei Akkordarbeit bei ca. jedem zehnten Tier zu einem solchen "Verschießen".

Alltägliche Tierqualen Ursprünglich sollten Sonderfälle von Tierquälerei, wie es sie vor allem auch bei Tieren gibt, die
bereits verletzt ins Schlachthaus eingeliefert werden, gar nicht gezeigt werden. Es galt für "Tierschutz im Unterricht" zu dokumentieren, wie im Normalfall die Tiere in den Schlachthäusern behandelt werden. Seit der Rückenmarkszerstörer aufgrund der EU-Anordnung nicht mehr verwendet werden darf, wachen immer wieder zunächst betäubte Tiere während des Schlachtvorganges aus der
Bewusstlosigkeit auf und erleiden einen schrecklichen Tod. Bei Tieren, die sich im Todeskampf am Fließband winden, besteht auch wenig Chance sie durch ein "Nachschießen" besser zu betäuben.

AMA-Kontrollsystem defekt
Der Agrarmarkt Österreich hat sich darüber beschwert, dass Redakteur Linhart in dem NEWS-Bericht über den "Todeskampf am Fließband" auch das AMA-Gütesiegel erwähnt hat. Die AMA bezeichnet das AMA-Gütesiegel als "die höchste Auszeichnung für kontrollierte
Lebensmittel." Im "AMA-gerecht" überarbeiteten Bericht ist zu sehen wie AMA-Stiere vom AMA-'Gütesiegelerzeuger' im mit AMA-Zertifikat ausgezeichnetem Schlachthof an einem Bein am
Förderband hängend bei vollem Bewusstsein zu Tode gequält wurden. Für "Tierschutz im Unterricht" erklären sowohl die Veterinär-Kontrollperson als auch die Schlachthausverantwortlichen, wie Fleisch der an diesem Vormittag geschlachteten Tiere mit dem vorläufigen AMA-Gütesiegel gekennzeichnet wird. Den Originalton haben wir uns erlaubt, neu einzufügen: "Des is a AMA-Stier".
Das Tier wurde im Computer als AMA-Stier geführt und das Fleisch mit einem Zettel "AMA-Gütesiegel" beklebt.
Als wir im Schlachthaus gedreht haben, war das ph-Wert-Messgerät gerade auf Reparatur. War damit die ganze AMA-Kontolle defekt?

Tierausbeutung überwacht sich selbst
Angeblich kontrolliert die AMA die Schlachthäuser bzw. lässt sie durch die Vet.Control überwachen. Die Kontrollen "erfolgen prinzipiell unangemeldet (Überraschungsprinzip)", heißt es in
der AMA-Gütesiegel-Richtlinie verheißungsvoll. Die Tierschutz- und Hygienekontrollen müssen völlig wirkungslos sein! Wie sonst könnte es sein, dass Bauern, Viehhändler, Schlächter und Schlachthausbetreiber sich in keiner Weise bewusst sind, dass sie sogar vor laufender Kamera
immer wieder Tier- und Konsumentenschutzbestimmungen verletzen? Niemand ist sich einer Schuld bewusst, während geschäftig pfeifend und scherzend die Tiere am Fließband zu Tode gequält werden. Wie ist es möglich, dass Amtstierärzte und sonstige Kontrolleure diese Missstände seit Jahren übersehen haben?

Statt Klagsdrohungen: Tierschutz in Kontrolle einbinden
Wenn der Agrarmarkt abstreiten will, dass es sich um AMA-Stiere gehandelt hat, muss er den Schlachthausbetreibern und dem Veterinärkontrolleur "rechtliche Schritte" androhen. Wir haben lediglich dokumentiert, wie die Tiere in den Schlachthäusern zu Tode gequält werden. Für den Tierschutz ist es ziemlich gleich, ob es sich um AMA-Tiere handelt oder nicht. Die Tierquälereien gehören unterbunden! Und das wird nur zu gewährleisten sein, wenn der Tierschutz in die Kontrolle
einbezogen wird. Denn wie unsere Dokumentation zeigt, kümmert sich im Schlachthaus kaum jemand um den Schutz der Tiere. Der Veterinär, der für "Tierschutz im Unterricht" anhand der Ohrenmarke den Tierkadaver vorläufig als AMA-Fleisch deklariert, steht am anderen Ende des Fließbandes und
kann von dort die Hilfeschreie der gequälten Tiere nicht hören. Der Computer weist den Stier als AST (AMA-Stier) aus. Die AMA Marketing GesmbH mit Sitz in Wien behauptet, dass kein einziger der geschlachteten Stiere als AMA-Gütefleisch verkauft wurde, da es "keinen Abnehmer von AMA-Gütesiegel-Rindfleisch gab..." Kaum jemand, der in unserem Video gesehen hat, wie AMA-Stiere geschlachtet werden, wird solches Fleisch kaufen, auch wenn es mit dem blutroten Emblem gezeichnet wäre.

Anzeige gegen alle Schlachthöfe
Der "Dachverband der oö Tierschutzorganisationen" hat wegen des dringenen Verdachtes auf Tierquälerei gegen alle Schlachthäuser in Österreich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Andere Tierschutzorganisationen weltweit sind aufgefordert jeweils in ihrem Land dasselbe zu veranlassen. Die Rechtsvertretung des TS-DV hat von der Staatsanwaltschaft Linz die Mitteilung bekommen, dass die Anzeige mit der LR Dr. Stöger-Anzeige verbunden und gemeinsam behandelt
wird. Den kleinen Landmetzgereien wurde, wenn sie die EU-Hygienevorschriften nicht erfüllen konnten, von den Behörden unbarmherzig untersagt, weiter Fleisch auf den Markt zu bringen. Jetzt wird sich zeigen, ob die Behörden gegen die mächtige Massenfleischindustrie genauso konsequent vorzugehen wagen. Sollte sich in den zu erwartenden Verfahren herausstellen, dass es nicht möglich ist, Schlachthäuser zu betreiben ohne Tierquälerei zu verursachen und gegen Hygienemaßnahmen zu verstoßen, müssen die Betriebe unverzüglich stillgelegt werden.

Ohrenmarken kennzeichnen nur die abgeschnittenen Ohren
Wie dem Stier bei lebendigem Leib das Ohr samt Ohrmarke abgeschnitten wird, war schon bisher zu sehen. Die neue Fassung zeigt während des Todeskampfes im linken Hintergrund wie ein zweiter Schlachthausarbeiter auf der Tribüne liegende Ohren aufnimmt und in Plastiksackerl steckt. Gibt es hier eine Unsicherheit im Ohrenmarken-Überwachungssystem der AMA, bei Bauernhofgarantie und bei ev. BSE-Fällen? Ist es möglich, dass Schlachtkörper mit nicht zugehörigen Ohren behängt werden? Dann würde im BSE-Fall aufgrund von ev. verwechselter Ohrenmarken das Fleisch zu einem falschen Bauern rückverfolgt.

Der ZORN GOTTES
Jeder Fleischesser hat das Recht darüber informiert zu werden, wie in Tierfabriken und Schlachthäusern Fleisch 'hergestellt' wird. Für private Initiativen zur Weiterverbreitung haben wir
unzählige Kopien der Schlachthaus-Dokumentation verschickt.
Künstler waren so tief berührt, dass sie dem Tierschutz Unterstützung in der Information der Bevölkerung zugesagt haben. Musiker der Formation "Wunschkinder" (+436644633812) haben für das Video die Tonbegleitung "ein dialog am tag des zorn gottes" eingespielt. Im Internet kann nun
auch diese vertonte Fassung heruntergeladen werden. Das Brüllen der Rinder beim Schlachten ist trotzdem nicht zu überhören.

Die neuen Fassungen der Schlachthausdokumentation sind abrufbar unter   http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html
bzw. auf unserer hompage www.tierschutz.cc

NEWS-Bericht "Todeskampf am Fließband" unter
www.tierschutz.cc Dachverband, Presseberichte, 2001

Bild-Dokumentation zum Ohrenmarken-Skandal
Copyright TiU/Landa
Unter http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/ohrenmarken/skandal.html

Schlachthaus-Video im Web-tv
Die OÖ. Nachrichten haben das Schlachthaus-Video zur Information der Bevölkerung in ihr Web-tv aufgenommen. Zusätzlich gibt es Videos mit Stellungnahmen von der zuständigen LR Dr. S. Stöger, Tierschutzdachverbandspräsident Dr. F. Landa und Tierärztepräsident Dr. H. Wurzer unter
http://webtv.nachrichten.at/video.php?sid=98&mode=thread&order=0

Dr. Friedrich Landa
Geschäftsführer Tierschutz im Unterricht
Tierschutz-Dachverbandspräsident

*

Kommentar von Erwin Kessler, Präsident VgT.ch zum Betäubungsproblem:

Die EU hat die Zerstörung des Hirns mit dem Hirnstab verboten, weil Hirnsubstanz - und damit potentiell BSE-Erreger - ins Blut übertreten könnten. Ich habe am 26. Juni 2001 die Betäubung von Munis in einem Schweizer Schlachthof (Micarna Bazenheid) beobachtet. Obwohl auch in der Schweiz der Hirnstab verboten ist, wurden die Tiere einwandfrei betäubt. Mit der richtigen Munition und richtigem Ansetzen des Schussapparates ist ganz klar auch ohne Hirnstab eine einwandfreie Betäubung möglich. Mit dem Wegfall der Hirnzerstörung ist aber eine zusätzliche Betäubungssicherheit weggefallen, so dass sich nun Mängel in der Handhabung des Schussapparates sofort voll auswirken. Genau das ist auf der österreichischen Videodokumentation zu sehen: Der Schussapparat wird krass falsch angesetzt, nämlich am Hornansatz statt in Stirnmitte. Ob die richtige Munition verwendet wurde bzw wird, ist nicht bekannt. Jedenfalls ist die deutlich zu sehende mangelhafte Betäubung auf eine katastrophal schlechte Führung dieses Schlachthofes zurückzuführen. Das Personal dort ist sich offenbar nicht einmal bewusst, wie schlecht gearbeitet wird; es zeigte keinerlei Hemmung, dies vor laufender Kamera vorzumachen.

Dass die EU den Hirnstab verboten hat ohne mit flankierenden Massnahmen eine einwandfreie Betäubung sicherzustellen, ist typisch für die in der EU vorherrschende gleichgültig-tierverachtende Einstellung (siehe Tiertransporte). In Österreich ist offensichtlich die Eigenverantwortung und Eigenkompetenz seit dem Anschluss an die EU gelähmt. Weisungen aus Brüssel werden apathisch hingenommen, egal welche Unmenschlichkeit damit verursacht wird. Unwillkürlich kommen Erinnerungen an den Anschluss Österreich an das deutsche Grossreich unter Hitler auf... Auch die Ausserkraftsetzung des humanen österreichischen Tiertransportgesetztes durch den Anschluss an die EU wurde von den österreichischen Politikern einfahc als gott- bzw EU-gegebenens Schicksal hingenommen. Seither rollen die grauenhaften transkontinentalen Schlachttiertransport aus der EU tagtäglich durch Österreich. Das gleiche Schicksal droht der Schweiz bei einem EU-Beitritt. Die von "weltoffenen" EU-Fanatikern immer wieder gepriesene Mitsprache ist in der Praxis der EU - edenfalls für Kleinstaaten - ein blosses ohnmächtiges Übernehmen von Vorschriften aus Brüssel - wie das Brüllen der Rinder beim Schlachtvorgang in österreichischen Schlachthäusern einmal mehr mit unerträglicher Deutlichkeit zeigt.

Berichte über Schlachthaus-Tierquälereien

Der ORF-Salzburg hat in einem Bericht über unsere Schlachthausdokumentation, in der zu sehen ist wie Stiere am Förderband hängend bei vollem Bewusstsein aufgeschnitten werden, unsere Telefonnummer angegeben. Daraufhin haben viele Menschen angerufen und von eigenen Beobachtungen von Tierquälereien in Schlachthöfen erzählt. Auch Tierärzte, die im Schlachthaus Veterinärdienste leisten mussten, berichteten von entwürdigenden Tier-Misshandlungen .

Österreichweit Quälereien beim Schlachten Es muss davon ausgegangen werden, dass die unerträglichen Zustände nicht nur in dem einen EU-Schlachthof, der uns eine Dreherlaubnis für "Tierschutz im Unterricht" gegeben hatte, stattfinden. Da es sich dabei angeblich um einen Vorzeigebetrieb handelt, muss davon ausgegangen werden, dass die Tiere in anderen Schlachthäusern noch brutaler behandelt werden. Um Maßnahmen gegen die von der Öffentlichkeit gewöhnlich verborgen gehaltenen Misshandlungen von Tieren einzuleiten, hat der "Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen" bei der Staatsanwaltschaft Linz Anzeige gegen alle österreichischen Schlachthäuser (siehe Anhang) erstattet. Dem Tierschutz ist eine Kontrolle von Schlachtbetrieben nicht möglich. Durch die Installierung von Tierschutzinspektoren sollte der Tierschutz vom Gesetz her in die Kontrolle der Tierschutzbestimmungen bei Nutztierhaltung und in Schlachthäusern eingebunden werden!

EU-weit gültige Verordnung zum Schlachten ohne Rückenmarkszerstörer
In der Entscheidung der Kommission 2000/418/EG heißt es:
"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass... nach dem 31. Dezember 2000 das zentrale Nervengewebe bei Rindern... nach dem Betäuben nicht durch Einführung eines Rückenmarkszerstörers durch den Schusskanal in die Schädelhöhle zerstört wird."
Demnach muss davon ausgegangen werden, dass auch in allen anderen EU-Staaten Tiere aus der Betäubung aufwachen, während sie aufgeschnitten werden und zum Ausbluten am Fließband hängen. Die Tierschutzorganisationen in anderen Ländern sind aufgefordert, entsprechend ihrer Landesgesetze zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung, ebenfalls Anzeige zu erstatten.
Der Internetdienst etika aihs@etika.com hat unsere Presseaussendungen zusammengefasst, in mehrere Sprachen übersetzt und weitergeleitet.

Weltweite Kampagne gegen Tierquälerei in Schlachthäusern
Inzwischen hat sich eine amerikanische Hindu-Gemeinschaft über die Rinder-Schlacht-Dokumentation informiert und in den USA und Asien Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über die Vorgänge in den Schlachthäusern eingeleitet.
Es besteht der dringende Verdacht:
Überall wo am Fließband geschlachtet wird,
kommt es zwangsläufig zu schweren Misshandlungen von Tieren.
Deshalb muss prinzipiell hinterfragt werden, wie Nutztiere behandelt werden:

Mit welchem Recht werden Tiere geschlachtet?
§ 4 Tierquälerei (oö Tierschutzgesetz) lautet:
"Niemand darf ein Tier quälen, das heißt, ungerechtfertigt und vorsätzlich
1. ein Tier in qualvoller Weise töten,
2. einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen,
3. ein Tier in schwere Angst versetzen."
All das geschieht tagtäglich in den Schlachthäusern!
"Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt" fällt laut ö. Strafgesetzbuch unter § 222 "Tierquälerei".

Fleischessen tötet
Laut Gesetz dürfen Tiere nur getötet werden, wenn das nötig ist. Vermeidbare Schmerzen dürfen nicht zugefügt werden.
Der Tierschutz-Dachverband ersucht die Staatsanwaltschaft deshalb auch zu prüfen, ob das Quälen und Töten von Tieren aus Profit- und Genussgier nicht generell zu hinterfragen ist, da es genügend Lebensmittel gibt, die ohne Tierquälerei in Schlachthäusern zu verursachen hergestellt werden können.
Der Tierschutz erstattet nicht Anzeige, damit irgendwelche Betreiber eines Schlachthofes für das bestraft werden, was letztlich durch die Konsumgewohnheiten der Fleischesser verursacht wird. Unser Anliegen ist der Schutz der Tiere: Die an Brutalität und Gleichgültigkeit nicht mehr zu übertreffenden Grausamkeiten in Schlachthöfen gehören sofort und dauerhaft unterbunden! Fleischessen verursacht Gewalt gegen Tiere.

Anhang:
Anzeige gegen Schlachthöfe bei der Staatsanwaltschaft

An die
Staatsanwaltschaft Linz
Landesgericht Linz
Fadingerstraße 2
4020 LINZ
Einschreiter:


Dachverband der OÖ. Tierschutzorganisationen
vertreten durch: Präsident Dr. Landa


vertreten durch: Dr. Schoßleitner
Rechtsanwältin in 4910 Ried/Innkreis

verdächtige Personen: Betreiber bzw. Verantwortliche von
Schlachthöfen im Bundesgebiet
wegen: § 222 StGB

SACHVERHALTSBEKANNTGABE
Dem Einschreiter wurde durch Berichte von Schlachthausbesuchern bzw. -beschäftigten und durch eigene Recherchen in Schlachthöfen im Bundesgebiet, nachstehender Sachverhalt bekannt, der der Staatsanwaltschaft mit dem Ersuchen um Überprüfung auf die strafrechtliche Relevanz im Hinblick auf § 222 StGB zugeleitet wird:

Gemäß den Tierschutzbestimmungen der einzelnen Bundesländer, so auch nach dem oö. Tierschutzgesetz, darf ein Tier nur geschlachtet werden, wenn vor dem Blutentzug eine vollkommene allgemeine Betäubung vorgenommen wurde.

Bisher wurde nach der Betäubung bei Rindern die Zerstörung des Rückenmarks unter Verwendung des sog. „Hirnstabes“ vorgenommen, wodurch sichergestellt werden sollte, dass die Tiere das dem Schlachtschuss folgende Ausbluten und die anschließende Verarbeitung nicht mehr bewusst wahrnahmen.

Aufgrund der EU-weiten BSE-Krise wurde diese Praktik der Rückenmarkszerstörung nunmehr durch einen Erlass der Kommission (2000/418/EG) in den Mitgliedsländern untersagt, da „die Zerstörung von zentralem Nervengewebe nach dem Töten mit dem Bolzenschussapparat durch Einführung eines Rückenmarkszerstörers durch den Schusskanal in die Schädelhöhle bewirken könnte, dass sich potentiell infiziertes zentrales Nervengewebe während des Schlachtprozesses über den ganzen Tierkörper verteilt.“

Das Unterlassen der Rückenmarkszerstörung könnte jedoch dazu führen, dass Rinder beim Schlachten aus der Betäubung aufwachen, während sie bereits an den Hinterbeinen zum Ausbluten aufgezogen sind und aufgeschnitten werden. In einer Bilddokumentation des Einschreiters, welche kürzlich in einem oberösterreichischen Schlachthof erstellt wurde, sind Rinder zu sehen, welche an den Hinterbeinen hochgezogen und aufgeschnitten werden und aufgrund mangelhafter Betäubung dabei im Todeskampf zu brüllen beginnen.

Es ist daher davon auszugehen, dass seit 31.12.00 bei der Schlachtung von Rindern infolge unzureichender Betäubung tagtäglich in österr. Schlachthöfen der Tatbestand des § 222 StGB erfüllt wird.

Beweis: zeugenschaftliche Einvernahme von Dr. Friedrich Landa vorzulegendes Bild- und Videomaterial.
Auch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung und davon unabhängig wurde von Tierquälereien in Schlachthäusern beim Treiben der Tiere und von unzureichender Betäubung berichtet. Nicht nur die Betäubung von Rindern mittels Bolzenschuss gilt als problematisch. Werden Schweine massenhaft und unter Zeitdruck mittels Elektronarkose oder Kohlendioxid betäubt, und ist die Dauer der Einwirkung zu kurz, kann nicht gewährleistet werden, dass die Tiere bis zu ihrem Tod empfindungs- und wahrnehmungslos bleiben.

Auch werden Tiere schon der Weiterverarbeitung zugeführt, obwohl noch nicht der Tod durch vollständiges Entbluten eingetreten ist. Das zeigt sich daran, dass in manchen Schlachtbetrieben bis zu 70 % der Schweine Brühwasser in den Lungen haben, also zum Zeitpunkt der Weiterverarbeitung noch geatmet haben.

Aufgrund der neu entstandenen BSE-Problematik wird eine verlässliche Betäubung und damit eine zumindest annähernd schmerzfreie Schlachtung hinkünftig kaum mehr möglich sein. Es wäre daher auch zu klären, ob die derzeit praktizierte Form der Schlachtung, die den Tieren zusätzliche extreme Schmerzen und Qualen zufügt, noch den von der Judikatur entwickelten Kriterien des vernünftigen und berechtigten Zweckes, welcher die Erfüllung des Tatbestandes des § 222 ausschließt, standhält. Hier ist zu bedenken, das der Verzehr von Fleisch bei der heutigen Fülle an Alternativangeboten nicht nötig, und angesichts der in zahlreichen ernährungswissenschaftlichen Studien dokumentierten gesundheitsschädlichen Folgen übermäßigen Fleischkonsums auch nicht „vernünftig“ ist.

Es wird daher beantragt, den geschilderten Sachverhalt nach Einvernahme des Vertreters des Einschreiters auf seine strafrechtliche Relevanz zu überprüfen, Maßnahmen zu veranlassen, dass die Tierquälereien sofort und dauerhaft unterbunden werden und den Einschreiter darüber zu verständigen.

Ried im Innkreis, am 28.5.01          Dachverband der OÖ. Tierschutzorganisationen

Stunde für Stunde...Tag für Tag... nur ein Schlachthof in Deutschland.

 

Nur Einer!!!